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   BAG, 09.07.1985 - 3 AZR 470/83   

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BAG, 09.07.1985 - 3 AZR 470/83 (https://dejure.org/1985,4707)
BAG, Entscheidung vom 09.07.1985 - 3 AZR 470/83 (https://dejure.org/1985,4707)
BAG, Entscheidung vom 09. Juli 1985 - 3 AZR 470/83 (https://dejure.org/1985,4707)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 608
  • BB 1986, 1228
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 03.08.1982 - 3 AZR 503/79

    Gewährung eines Schichtlohnzuschlags und Wechselschichtlohnzuschlags als

    Auszug aus BAG, 09.07.1985 - 3 AZR 470/83
    Durch betriebliche Übung werden vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen begründet (BAG 39, 271 = AP Nr. 12 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BGH, 23.06.1977 - X ZR 6/75

    Anmeldung von Erfindungen als Diensterfindungen zum Patent - Anspruch auf Zahlung

    Auszug aus BAG, 09.07.1985 - 3 AZR 470/83
    Auf die Frage, ob sie auch im Sinne der Verjährungsbestimmungen des BGB (vgl. BGH Urteile vom 23. Juni 1977 - X ZR 6/75 - und vom 25. November 1980 - X ZR 12/80 -, AP Nr. 3 und 5 zu § 9 ArbNErfG) oder im Sinne tariflicher Ausschlußfristen (vgl. BAG Urteil vom 21. Juni 1979 - 3 AZR 855/78 -, AP Nr. 4 zu § 9 ArbNErfG) als Lohn anzusehen ist, kommt es nicht an.
  • BAG, 21.06.1979 - 3 AZR 855/78

    Ausschlußfristen - Vergütungsansprüche - Schöpferischen Sonderleistungen

    Auszug aus BAG, 09.07.1985 - 3 AZR 470/83
    Auf die Frage, ob sie auch im Sinne der Verjährungsbestimmungen des BGB (vgl. BGH Urteile vom 23. Juni 1977 - X ZR 6/75 - und vom 25. November 1980 - X ZR 12/80 -, AP Nr. 3 und 5 zu § 9 ArbNErfG) oder im Sinne tariflicher Ausschlußfristen (vgl. BAG Urteil vom 21. Juni 1979 - 3 AZR 855/78 -, AP Nr. 4 zu § 9 ArbNErfG) als Lohn anzusehen ist, kommt es nicht an.
  • BGH, 25.11.1980 - X ZR 12/80

    Streit über die Höhe der Vergütung für eine Erfindung eines Arbeitnehmers -

    Auszug aus BAG, 09.07.1985 - 3 AZR 470/83
    Auf die Frage, ob sie auch im Sinne der Verjährungsbestimmungen des BGB (vgl. BGH Urteile vom 23. Juni 1977 - X ZR 6/75 - und vom 25. November 1980 - X ZR 12/80 -, AP Nr. 3 und 5 zu § 9 ArbNErfG) oder im Sinne tariflicher Ausschlußfristen (vgl. BAG Urteil vom 21. Juni 1979 - 3 AZR 855/78 -, AP Nr. 4 zu § 9 ArbNErfG) als Lohn anzusehen ist, kommt es nicht an.
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